Die Gartenstadt in Hassel und Buer-Nord ist ab 1905 in mehreren Bauabschnitten erbaut worden. Die Stadterweiterungen folgten der Entwicklung des Bergbaus und der Industrie und umfassten neben Wohnhäusern auch soziale Einrichtungen, Schulen, Kirchen und Angebote für den täglichen Bedarf an der Polsumer Straße. Die Siedlungen sind nach den Gestaltungsprinzipien der Gartenstadt errichtet worden. Der besondere Charakter prägt das Erscheinungsbild der Siedlung bis heute: geschwungene Straßen, regelmäßige Baumpflanzungen, gestaltete Vorgärten, kleinmaßstäbliche Wohngebäude und Durchblicke in die großzügigen Gärten.
Dieser besondere gartenstädtische Charakter von Hassel und Buer-Nord soll bewahrt werden. Aus diesem Grund bestehen für das Siedlungsgebiet eine Gestaltungssatzung und eine Erhaltungssatzung, die Regelungen für die äußere Erscheinung der Gebäude, für Fenster, Türen, Dächer und Fassaden sowie für die Außenbereich wie Vorgärten und Stellplätze treffen. Die beiden Satzungen sind seit August 2022 rechtsverbindlich und ersetzen die früheren Gestaltungssatzungen aus den Jahren 2001 und 2006.
Ziel der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung ist es, zeitgemäße bauliche Veränderungen zu ermöglichen, mit denen Bausubstanz, Wohlqualität und Energieeffizienz verbessert werden können, ohne dabei den besonderen Charakter der historischen Siedlung zu gefährden. So können die Eigenarten der ortsbildprägenden Gebäude gewahrt und Verunstaltungen sowie übermäßige Veränderungen der Siedlung verhindert werden. Den Satzungen liegt ein Gestaltungskonzept zugrunde, in dem die Besonderheiten der historischen Siedlung erläutert werden.