Am Raffineriestandort Gelsenkirchen-Scholven plant BP gemeinsam mit einem Partnerunternehmen die Ansiedlung einer innovativen Anlage für die Aufbereitung von Kunststoffen im Sinne einer umweltfördernden Kreislaufwirtschaft.
Künftig soll dort aus Kunststoffen so genanntes Pyrolyseöl produziert werden. Dieses Zwischenprodukt soll anschließend in der Raffinerie für die nachhaltige Herstellung beispielsweise von Propylen und Ethylen genutzt werden. Ein weiterer Pluspunkt: Der Einsatz von fossilem Rohöl ließe sich so deutlich reduzieren. Das Vorhaben wäre somit ein wichtiger Impuls für die Transformation der Raffinerie und ihrer Produkte hin zur Klimaneutralität.
Platz finden soll die innovative Anlage auf der als Norderweiterung bekannten Fläche nordöstlich der bestehenden Raffinerie in Scholven, die ursprünglich zur Ansiedlung weiterer petrochemischer Anlagen vorgesehen war. Das Gelände befindet sich nördlich der Ulfkotter Straße, östlich der Halde Scholven und westlich der Autobahn A52.
Für diese Fläche wurde vor einigen Jahren der Bebauungsplan Nr. 404 “Norderweiterung Chemiestandort Scholven – Teil Ost” aufgestellt. Dieser Plan ist aber 2015 gerichtlich für unwirksam erklärt worden, so dass für diesen Bereich aktuell kein verbindliches Planungsrecht existiert. Mit dem neuen Bebauungsplan Nr. 451 soll nun der planerische Rahmen für den Bau zukunftsorientierter Anlagen gesetzt werden.
Im Einzelnen hat der Bebauungsplan folgende Ziele:
- Den planungsrechtlichen Rahmen definieren bzw. festsetzen, der die Voraussetzungen für zukunftsgerichtete industrielle Anlagen schafft, die im funktionalen Zusammenhang zu den petrochemischen Anlagen im Bestandswerk von bp stehen;
- dem Unternehmen die Möglichkeit bieten die erforderlichen Erweiterungsabsichten umzusetzten, die aus dem Anpassungserfordernis an aktuelle Anforderung (v.a. Energiewende und Klimaschutz) resultieren;
- effiziente Gebäudestandards und erneuerbare Energien;
- die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft minimieren und die entstehenden Eingriffe kompensieren;
- geplante industrielle Bauflächen zum Umfeld landschaftsgerecht eingrünen;
- erfolgte Eingrünungen bestehender Bauflächen und erhaltenswerte Gehölzstrukturen sichern;
- vorhandene Biotopfunktionen erhalten;
- extensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzflächen erhalten;
- vorhandenen öffentlichen Wegeverbindungen sichern;
- Verbindung der Flächen nördlich und südlich der Ulfkotter Straße definieren;
- zentrale Regenwasserbehandlung und -rückhaltung;
- die bestehenden und geplanten Leitungstrassen sichern.
Am 10. Februar 2022 hat der Rat der Stadt hat den einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 451 mit dem Titel „Industriegebiet nördlich Ulfkotter Straße“ gefasst. Die Öffentlichkeit hatte im September/Oktober 2022 die Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Inhalte der Planung zu informieren und Anregungen einzubringen. Im weiteren Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans erhalten Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 17.05. bis 27.06.2023 nochmals die Gelegenheit, die Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.