Beabsichtigte Maßnahme
Abschnitt 1:
Die Straße hat an der engsten Stelle (Querungsstelle zwischen den Bushaltepunkten) eine Mindestbreite von 7,00 m, somit eine Fahrstreifenbreite von jeweils 3,25 m in beide Richtungen.
Auf dem kompletten ersten Abschnitt wird ein Radweg auf beiden Straßenseiten von je 1,60 m Breite geplant. Dieser wird dann auf der Höhe Neuhüller Straße / Gabelskamp als 1,50 m breiter Schutzstreifen weiter geführt. Die alte Radverkehrsführung zur Neuhüller Straße wird als Gehweg und Grünfläche umgestaltet, da der Radverkehr in Tempo-30-Zonen ohne eine Radverkehrsanlage auf der Straße geführt werden soll.
Die beiden Haltestellenplätze der Bushaltestelle Tossehof werden barrierefrei und niederflurgerecht ausgebaut. In diesen Bereichen wird bzgl. der Radwege ein Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m benötigt. Zwischen den Haltepunkten wird eine 2,00 m breite und 6,00 m lange barrierefreie Querungsstelle auf der Fahrbahn eingeplant.
Neben dem Fußverkehr soll hier auch der Radverkehr die Hüller Straße überqueren können. Alle anderen Querungen zu den Seitenstraßen werden ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau erfolgt gemäß DIN 32984, DIN 18040-3 und den Regelzeichnungen der Stadt Gelsenkirchen.
Die Geschwindigkeit des einbiegenden Verkehrs aus der Fahrbahn in die Seitenstraßen Posener Straße, Küpershof und auch zur Parallelfahrbahn wird durch eine Teilaufpflasterung reduziert. Die Teilaufpflasterung dient auch der sicheren Überquerung der Seitenstraßen für den Fuß- und Radverkehr.
Um eine adäquate Radverkehrsführung und eine vollständig barrierefreie Lage bei der Neuplanung der Hüller Straße erreichen zu können, wurden verschiedene Varianten untersucht. Die Varianten zeigen, dass es unvermeidlich ist, dass die Bestandsbäume teilweise weichen müssen. In der Vorzugsvariante können vier der zehn Bestandsbäume erhalten werden. Für die restlichen sechs Bäume werden 18 Neupflanzungen erfolgen.
Die Stellplätze werden reduziert, da die geplante Radverkehrsanlage und der niederflurgerechte sowie barrierefreie Ausbau der Haltestellen Platz benötigen. Die Anzahl der Stellplätze wird von 27 auf 19 reduziert.
Abschnitt 2:
Die Fahrbahn im zweiten Abschnitt der Hüller Straße hat eine Breite von 7,80 m. Dazu gehören jeweils die Schutzstreifen von 1,50 m auf beiden Straßenseiten für den Radverkehr und die reine Fahrbahn von 4,80 m für den motorisierten Verkehr.
Auf der westlichen Straßenseite befinden sich 2,00 m breite Längsstellplätze sowie vereinzelte Neupflanzungen von Bäumen.
Die Gehwegbreiten betragen auf beiden Seiten 2,50 m. Zwischen Märkische Straße und Schlagenheide wird der östliche Gehweg wegen eines Grünstreifens mit Bäumen nur 2,00 m breit geplant. Der Grünstreifen hat eine Breite von 1,45 m.
Alle Querungen zu den Seitenstraßen und der Fußgängerüberweg kurz vor der Märkischen Straße werden ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau erfolgt gemäß DIN 32984, DIN 18040-3 und den Regelzeichnungen der Stadt Gelsenkirchen.
Um eine anständige Radverkehrsführung und eine vollständig barrierefreie Lage bei der Neuplanung der Hüller Straße erreichen zu können, wurden verschiedene Varianten untersucht. Die Varianten zeigen, dass es unvermeidlich ist, dass die Bestandsbäume teilweise weichen müssen. Fünf Bäume sind zu ersetzen und werden durch 18 Neupflanzungen auf der Straße kompensiert.
Die Stellplätze werden reduziert, da die geplante Radverkehrsanlage Platz benötigt. Die Anzahl der Stellplätze wird von 35 auf 25 reduziert.
Kosten der Maßnahme:
Kostenschätzung nach aktuellem Planungsstand: ca. 1.130.000 €