Der Regionalplan Ruhr erstreckt sich räumlich über das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr und legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Der Plan ist auf einen Planungszeitraum von 20 Jahren ausgerichtet. Dabei berücksichtigt er als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.
Der Regionalplan setzt sich zusammen aus:
- Textlichen und Zeichnerischen Festlegungen
- Erläuterungskarten
- Begründungen und Umweltbericht
Der überarbeitete Entwurf des Regionalplans Ruhr, seine geänderte Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit vom 24. Januar 2022 bis einschließlich zum 29. April 2022 öffentlich ausgelegt. Seit Änderung des LPlG NRW erfolgt die Auslegung bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr ausschließlich elektronisch. Ein Druckexemplar der Unterlagen liegt in der Bibliothek des Regionalverbands Ruhr zur Einsichtnahme bereit.