Der Boden bildet den obersten, belebten, durch Humus, Verwitterung und Mineralbildung sowie durch Verlagerung von Zersetzungs- und Verwitterungsprodukten umgestalteten Teil der Erdkruste.
Die Entwicklung vom undifferenzierten Gestein zum oft stark gegliederten Boden ist sehr unterschiedlich und abhängig von z.B. der Gesteinsart, dem Relief, den Grundwasserverhältnissen, dem Klima, der Vegetation und auch der Nutzung.
Aufgrund seiner vielfältigen Funktionen ist der Boden für den Menschen und nahezu sämtliche Tiere lebensnotwendig. Dabei ist er jedoch, gerade durch die Einwirkung des Menschen, weltweit eine bedrohte Ressource. Durch Überbauung, Versiegelung, landwirtschaftliche Übernutzung sowie den Eintrag von Schadstoffen sind die natürlichen Bodenfunktionen oftmals stark gefährdet. Besonders schwer wiegt dabei, dass Böden ein „langes Gedächtnis“ haben und sich bestenfalls nur sehr langsam regenerieren.
Aus diesem Grund hat die Europäische Gemeinschaft den Boden bereits 1972 mit einer Bodencharta unter besonderen Schutz gestellt. In Deutschland hat der Gesetzgeber diese Grundlage durch die Verabschiedung des Bundesbodenschutzgesetzes sowie weiterer nachfolgender Gesetze aufgegriffen.