Der gesetzliche Artenschutz hat durch die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes in 2007 und 2009 ein stärkeres Gewicht erlangt. So müssen die Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren nach einem bundesweit einheitlichen Vorgehen berücksichtigt werden. Auf diese Weise stellt der gesetzliche Artenschutz einen zentralen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt dar.
Bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung sind unterschiedliche Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht zu beachten:
- besonders geschützte Arten,
- streng geschützte Arten inklusive der FFH-Anhang-IV-Arten,
- europäische Vogelarten.
In Nordrhein-Westfalen können etwa 1.100 Tier- und Pflanzenarten einer der zuvor genannten Schutzkategorien zugeordnet werden. Aus Sicht der Planungspraxis lässt sich ein derart umfangreiches Artenspektrum bei einem Planungsverfahren jedoch nicht sinnvoll bewältigen. Im Zuge der Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes wurden die „nur national“ besonders geschützten Arten (d. h. alle geschützten Arten ohne die europäisch geschützten FFH-Anhang-IV - Arten und europäischen Vogelarten) von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben pauschal freigestellt. Diese Freistellung betrifft in Nordrhein-Westfalen etwa 800 Arten.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005). Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt.
Eine tabellarische Übersicht der aktuell 213 planungsrelevanten Arten findet sich im Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in NRW“.
Die 213 planungsrelevanten Arten verteilen sich ungleichmäßig über die verschiedenen Artengruppen. Den mit Abstand größten Anteil nehmen mit 134 Arten die Vögel ein. Insgesamt kommen in Nordrhein-Westfalen derzeit etwa 250 Brut- und Zugvogelarten regelmäßig vor. Auch die Säugetiere (23 von 67 Arten, insbesondere Fledermäuse) sowie die Amphibien und Reptilien (13 von 25 Arten) sind vergleichsweise zahlreich vertreten. Von den über 30.000 wirbellosen Tierarten gelten lediglich 34 Arten als planungsrelevant. Auch bei den Farn- und Blütenpflanzen zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen dem Gesamtartenbestand und der Anzahl planungsrelevanter Arten, bei nur neun von insgesamt etwa 1900 Arten.
Gewässerbezogene Lebensräume wie Stillgewässer und Fließgewässer werden von etwa der Hälfte aller planungsrelevanten Arten besiedelt. Innerhalb der grünlandgeprägten Offenlandbiotope kommen die meisten Arten in Feucht- und Nassgrünländern sowie in Fettwiesen und -weiden vor. Bei den Wald- und Gehölzlebensräumen werden Kleingehölzbiotope aber auch Feucht- und Nasswälder sowie Laubwälder mittlerer Standorte bevorzugt besiedelt. Darüber hinaus werden planungsrelevante Arten verstärkt auch in Acker- und Saumbiotopen, in Gärten, Parkanlagen und auf Brachen sowie im Bereich von Abgrabungen angetroffen.
In Gelsenkirchen kommen aktuell 45 planungsrelevante Arten vor. Sie verteilen sich auf die verschiedenen Artengruppen:
- 30 Vogelarten
- 8 Säugetiere (ausschließlich Fledermäuse)
- 6 Amphibien und Reptilien
- 1 Wirbellose (Libelle)
Derzeit sind keine planungsrelevante Arten von Farn- und Blütenpflanzen in Gelsenkirchen nachgewiesen.