Es ist Aufgabe des Konzeptes, die städtischen Klimaschutzaktivitäten nach 2020 auf einer abgesicherten konzeptionellen Basis weiterzuführen. Dazu müssen konkrete Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen bis 2030 erarbeitet werden. Dies geschieht unter Beachtung der Klimaschutzziele des Bundes für 2050. Dafür ist zunächst eine aktualisierte Bewertung der Handlungsmöglichkeiten und Klimaschutz-Zielsetzungen von der Stadt und in der Stadt erforderlich. Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung sollen im Maßnahmenkatalog ein erkennbarer Schwerpunkt werden, um den erforderlichen gesellschaftlichen Transformationsprozess in eine klimafreundlichere Zukunft zu fördern und zu begleiten
Die entwickelten Handlungsmöglichkeiten und -empfehlungen zur Schnittstelle „Klimaschutz und Mobilität“ werden dabei nicht in das Klimakonzept, sondern in den zeitlich nahezu parallel erarbeiteten Masterplan Mobilität integriert.