Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen von bis zu 2.000 Euro je Anlage.
Wird die Anlage gleichzeitig und in Kombination mit einer Dachbegrünung installiert, kann ein Bonus von bis zu 1.000 Euro gewährt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden.
Anträge auf Förderung können in der Zeit vom 01.01. - 31.10. gestellt werden. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt bzw. eingereicht werden.
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