Klimaneutralität soll für das gesamte Wirken der Verwaltung und im Konzern Stadt angestrebt werden. Dafür soll neben dem klimaneutralen Betrieb der städtischen Gebäude auch die Treibhausgasemissionen, die durch Fuhrpark, Materialien (Papier, Stifte, Druckerpatronen, Ordner etc.), Infrastruktur (Möbel und IT) und Verpflegung (auch auf Veranstaltungen) in städtischen Gebäuden und Anlagen entstehen, reduziert werden.
Ebenfalls seit 2015 ist Gelsenkirchen "Zukunftsstadt 2030+“. Auch diese und weitere Aspekte hat eine zukunftsorientierte Verwaltung in ihrem zukünftigen Handeln zu berücksichtigen.
Neben der Stadtverwaltung sollen zukünftig auch alle "klimarelevanten“ Unternehmen mit städtischer Beteiligung eine eigene Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategie unter Berücksichtigung der EU-, Bundes- und Landesziele sowie der städtischen Beschlusslage zum Klimanotstand vom 11.07.2019 und des vorliegenden Klimakonzeptes 2030/2050 vorlegen.