Von Alleen spricht man, wenn auf beiden Seiten einer Straße bzw. eines Weges auf einer Länge von grundsätzlich mindestens 100 Metern Baumreihen parallel verlaufen. Meist handelt es sich um nur eine Baumart. Die einzelnen Bäume haben untereinander in etwa den gleichen Abstand und in der Regel das gleiche Alter.
Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde in NRW der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, §47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Durch Beschluss des Landtags NRW wurde im November 2016 das Landschaftsgesetz NRW als Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) neu gefasst: § 41 Alleen (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes).
Bei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach Absatz 1 des Gesetzes um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Alle Alleen, die diesen Kriterien entsprechen, werden in das Kataster aufgenommen.
Der Schutz einer Allee ergibt sich allein aus § 41 des Landesnaturschutzgesetzes. Dies bedeutet, dass auch Alleen geschützt sind, die bislang nicht im Alleenkataster NRW geführt werden.
Die Beseitigung von Alleen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind nach den Vorgaben des Landschaftsgesetzes verboten. Pflegemaßnahmen und die bestimmungsgemäße Nutzung werden hierdurch nicht berührt. Darüber hinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und für die keine anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden können, sind der unteren Landschaftsbehörde anzuzeigen. Ersatzpflanzungen sind in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde durchzuführen.
Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern und zu entwickeln, sollen von den für die öffentlichen Verkehrsflächen zuständigen Behörden rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorgenommen werden.
Die Informationen zu den nun in Gelsenkirchen erfassten Alleen wurden vom LANUV aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen und in einem geografischen Informationssystem vereinheitlicht dargestellt. Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen, wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben.
Über die Homepage der LANUV ist das "Fachinformationssystem Alleen" für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar, durch Auswahl einer Allee können Sie sich die Informationen aus dem Alleenkataster anzeigen lassen.
Nach Abstimmung mit GELSENDIENSTE und der unteren Landschaftsbehörde befinden sich nun in Gelsenkirchen 145 gesetzlich geschützten Alleen mit einer Gesamtlänge von rund 55 km. Diese Alleen verteilen sich nahezu gleichmäßig auf alle Stadtteile. Die vorwiegenden Baumarten sind Eichen, Buchen, Ahorne, Platanen, Linden und Rosskastanien.