Damit Schäden von Natur und Landschaft rechtzeitig verhindert werden können, gibt es die Naturschutzwacht. Die ehrenamtlich agierenden Naturschutzbeauftragten benachrichtigen die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft, sodass Schäden erst gar nicht entstehen.
In Gelsenkirchen teilen sich derzeit acht ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte das Stadtgebiet auf.
Das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen regelt in § 69 Naturschutzwacht die Aufgaben dieser ehrenamtlichen Tätigkeit. Danach soll die “untere Naturschutzbehörde (...) auf Vorschlag des Beirats Naturschutzbeauftragte für den Außendienst bestellen; sie bilden die Naturschutzwacht."