Indirekteinleiter sind Abwassereinleiter, deren Abwasser nicht unmittelbar in ein Gewässer, sondern in eine öffentliche Abwasseranlage (z. B. städtische Kanalisation) eingeleitet wird. Produktionsabwässer von Industrie- und Gewerbebetrieben vieler Branchen können dabei gefährliche Abwasserinhaltsstoffe enthalten wie zum Beispiel Schwermetalle.
Wenn Abwasser mit gefährlichen Stoffen in die Kanalisation gelangt, kann das zu Verunreinigungen und Schädigungen der Oberflächengewässer führen, da diese Schadstoffe in der Kläranlage nicht ausreichend abgebaut werden können. Überdies können sie den Betrieb und biologischen Reinigungsprozess der Kläranlage stören. Diese gefährlichen Stoffe sollen daher schon an ihrer Anfallstelle, bei der Industrie als Indirekteinleiter zurückgehalten oder aus dem Abwasser ferngehalten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, können den Betrieben, entsprechend den branchenspezifischen wasserrechtlichen Mindestanforderungen, Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrags gefährlicher Stoffe in das Abwasser sowie die Errichtung und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen zur Einhaltung der festzusetzenden Überwachungswerte aufgegeben werden.
Für die Erteilung einer Indirekteinleitungsgenehmigung wird von Ihnen ein schriftlicher Antrag mit detaillierten Angaben zur geplanten Abwassereinleitung benötigt. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall benötigen wir von Ihnen eventuell zusätzliche Unterlagen. Nehmen Sie daher bitte frühzeitig vor Abgabe des Antrags Kontakt auf. Im Regelfall wird eine Mindestgebühr in Höhe von 250 Euro fällig.