Es darf nur an den ausgewiesenen Flächen der Stadt ohne besondere Genehmigung gesprayt werden: Freigegebene Flächen sind durch Schilder an den Flächen gekennzeichnet.
- Während des Sprayens bitte darauf achten, dass niemand behindert wird, der zu Fuß oder mit dem Rad die Fläche passiert.
- Gesprayt werden darf, was gefällt, aber politische Äußerungen, sexistische Darstellungen aller Art und Beleidigungen sind nicht erlaubt!
- Das Kunstwerk gehört (nur) an die Wand: Der Boden im Umfeld der freigegebenen Wände muss sauber bleiben.
- Es ist Ehrensache, keinen Müll zu hinterlassen: Abfälle (leere Dosen usw.) müssen selber entsorgt werden. Achtung: Spraydosen sind Sondermüll.
Außerhalb der freigegebenen Flächen ist das Sprayen an öffentlichen und privaten Einrichtungen verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Das Sprayen auf den frei gegebenen Flächen geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt Gelsenkirchen haftet für keine Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Flächen.