Konzeptionsstipendien
Ausschreibungsfrist: 31. Januar 2025
Die Konzeptionsstipendien sollen kontinuierlich arbeitenden Kulturschaffenden und Kulturinitiativen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihres künstlerischen Profils bieten. Sie sind spartenoffen und für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten angesetzt. Die Stipendienhöhe beträgt zwischen 500 und 10.000 Euro, abhängig von Konzept, das bei der Bewerbung abgegeben wird.
Ausschreibung für Konzeptionsstipendien 2025
Das Konzeptionsstipendium kann genutzt werden, um Konzepte zu entwickeln für die Ansprache neuer Zielgruppen, Konzepte für Nachhaltigkeit, Öffentlichkeitsarbeit oder Fördermittelakquise, für die Entwicklung von neuen Formaten oder Kooperationen mit künstlerischem Nachwuchs oder Akteurinnen und Akteuren innerhalb und außerhalb Gelsenkirchens. Die vollständige Ausschreibung ist im Download zu finden.
Im Falle des Erhalts eines Stipendiums wird mit der Stipendiatin / dem Stipendiaten eine Zielvereinbarung formuliert. Teil des Verwendungsnachweises ist ein Sachbericht über den Ablauf des Stipendiums und die Abgabe des schriftlichen Konzepts, das erarbeitet wurde. Im Rahmen des Konzeptionsstipendiums muss mindestens eine öffentliche Veranstaltung durch den Stipendienempfänger organisiert und durchgeführt werden, die im Rahmen des Stipendiums konzipiert wurde bzw. den Inhalt der Konzeption aufgreift.
Bewerbung bis Freitag, 31. Januar 2025
Die Bewerbung muss enthalten:
- Aussagen über die bisherige künstlerische und kulturelle Tätigkeit der / des Antragstellenden, die die kontinuierliche Arbeit für mind. 2 Jahre belegen können,
- eine ausführliche und detaillierte inhaltliche, künstlerische, strukturelle und organisatorische Konzeption für den Zeitraum des Konzeptionsstipendiums (bis zu sechs Monate) aus der ersichtlich wird, welche die Ziele des Konzeptionsstipendiums sind und wie diese erreicht werden können, Chancen und Risiken einer Umsetzung des Vorhabens sind nachvollziehbar darzustellen,
- Angaben über die Personen, die für die Organisation und künstlerische Arbeit verantwortlich sind,
- Angaben, die die für das Stipendium beantragte Summe und Dauer ersichtlich und nachvollziehbar machen
Eine Jury entscheidet im März über die Vergabe des Stipendiums bzw. der Stipendien.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das folgende Formular.
Jetzt bewerben!
Persönliche Daten
Anrede*
Name*
Vorname*
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse*
Datei-Upload
Bewerbungsunterlagen hochladen*
Projekttitel
Datenschutz
Datenschutzrechtliche Einwilligung zum Wettbewerb*
Datenschutzrechtliche Einwilligung zur Öffentlichkeitsarbeit*
Datenschutzhinweis nach Artikel 13 DSG-VO*
Gesamter Datenschutzhinweis
Ich bin einverstanden, dass die
Stadt Gelsenkirchen,
Referat 41 – Kultur,
Florastraße 26/28,
45879 Gelsenkirchen,
Telefon +49 (029) 169-9106,
die in meiner Bewerbung für das Stipendium enthaltenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Prüfung einer Gewährung für ein Stipendium wie folgt verarbeitet: erhebt, speichert, und zwar bis zum Widerruf der Einwilligungserklärung bzw. bis die für die Prüfung des Antrags bzw. die Abwicklung der Förderung von uns erhobenen personenbezogenen Daten für diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, weitergibt, und zwar an andere Referate und/oder andere Stellen soweit dies zur Erfüllung der eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegende Aufgaben erforderlich ist, weitergibt, und zwar an die Mitglieder der Jury, die über die Vergabe der Stipendien entscheidet.
Weiterhin willige ich ein, dass Fotos sowie in meiner Bewerbung genannten personenbezogenen Daten mit Ausnahme der Anschrift und E-Mail-Adressefür die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Print- und elektronischen Medien (u.a. im Internet) unentgeltlich angefertigt und genutzt werden. Datenempfänger/innen sind Bürgerinnen und Bürger. Bei Veröffentlichung im Internet (insbesondere soziale Medien) ist der Empfängerkreis unbegrenzt. Soweit es die Veröffentlichung im Internet (insbesondere über Social Media-Kanäle) betrifft, kann eine vollständige Löschung nicht garantiert werden (Das Internet vergisst nie).
Ich gebe diese Einwilligung freiwillig ab. Es entstehen mir keine Nachteile, wenn ich die Einwilligung nicht erteile. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen kann.
Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Die Information zur Erhebung von Daten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung habe ich zur Kenntnis genommen.
Sie erhalten eine automatisierte Mail mit den von Ihnen gemachten Angaben. Sollte es zu technischen Problemen kommen, schreiben Sie bitte eine Mail an referat.kultur@gelsenkirchen.de mit dem Betreff "Fehler beim Versand zum Konzeptionsstipendium". Nach Abschluss der Jury-Arbeit erhalten Sie spätestens im April eine Rückmeldung Ihrer Bewerbung.