Die Erträge aus dem begrenzten Stiftungskapital sind angesichts der aktuellen Zinslage überschaubar. Die Bürgerstiftung ist daher zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend auf Zuwendungen aus der Bürgerschaft oder von Wirtschaftsunternehmen angewiesen.
Ob einmalige Spende oder Zustiftung – Formen der finanziellen Unterstützung gibt es viele. Sie alle sind gemeinnützig und wirken nachhaltig. Sie stellen einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung der Lebensqualität in Gelsenkirchen dar. Jeder Beitrag ist wertvoll – zusammen bilden sie das Fundament erfolgreicher Stiftungsarbeit für Gelsenkirchen.
Als Zustifter der Bürgerstiftung erhöht man das Stiftungskapital und leistet einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl in Gelsenkirchen. Es ist möglich, eine Zustiftung mit persönlichem Namen zu führen. Das Vermögen wird im Sinne der Zustifterin oder des Zustifters verwaltet. Die Erträge werden satzungsgemäß in Projekte investiert. Die Zustiftung kann auch in einem Projektbereich der eigenen Wahl eingesetzt werden.
Ihre finanzielle Unterstützung ist natürlich in jeder Form für Sie steuerlich wirksam. Die Bürgerstiftung informiert Sie gerne.
Die Arbeit der Bürgerstiftung Gelsenkirchen wird regelmäßig durch eine Wirtschaftsprüfung, durch die Finanzbehörden NRW (Gemeinnützigkeitsrecht) und durch die Stiftungsaufsicht bei der Bezirksregierung Münster (Stiftungsrecht) geprüft.
Sparkasse Gelsenkirchen
BLZ 420 500 01
Kto. 101 165 005
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BIC: WELADED1GEK
und
Volksbank Ruhr Mitte
BLZ 422 600 01
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