Im Institut für Stadtgeschichte stehen dem Familienforscher im Wesentlichen zwei Quellen zur Verfügung: zum einen sind dies die Adressbücher der Stadt Gelsenkirchen und ihrer Vorläufergemeinden (ab 1888), zum anderen die Einwohnermeldekarteien der Stadt Gelsenkirchen und ihren Vorläufergemeinden.
Die Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut im Stadtarchiv Gelsenkirchen ist grundsätzlich entgeltfrei. Recherchen zur Familienforschung und Erbenermittlung aus der Einwohnermeldekartei können nur von Mitarbeitern des Instituts für Stadtgeschichte durchgeführt werden und sind daher kostenpflichtig. Es gelten die Sätze der aktuellen Benutzungs- und Gebührensatzung für das Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen vom 24. Juni 2019. Aufgrund der zahlreichen Anfragen zur Familienforschung und Erbenermittlung ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Die Auskünfte werden grundsätzlich in deutscher Sprache erteilt. Vorab wird vom Institut für Stadtgeschichte eine Zustimmung zur Kostenübernahme nach der aktuell geltenden Gebührenordnung eingeholt. Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein neues Personenstandsgesetz, das die Übergabe der Personenstandsregister von den Standesämtern an die kommunalen Archive regelt. Dementsprechend hat das Stadtarchiv die folgenden Personenstandsregister vom Standesamt Gelsenkirchen übernommen:
- Geburtsregister von 1874 - 1913
- Heiratsregister von 1874 - 1943
- Sterberegister von 1874 - 1993
Sammelakten wurden nicht übernommen.
Eigene Recherchen in den Registern durch die Benutzerinnen und Benutzer sind aus konservatorischen Gründen nicht möglich. Aus denselben Gründen können auch keine Fotokopien angefertigt werden. Das Institut für Stadtgeschichte bearbeitet schriftliche Anfragen bei Vorlage konkreter Geburts-, Heirats- oder Todesdaten entsprechend der Gebührenordnung des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen und erstellt Kopien oder beglaubigte Kopien durch digitale Reproduktionen aus den Registerbänden.
Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:
Gegenstand | Maßstabseinheit | Gebühren in Euro |
Auszüge aus den Personenstands- und Melderegistern (Geburts-,
Ehe- und Sterbeurkunden; Meldekarten)
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Für jede vollständige Urkunde/Meldekarte |
11,00 |
Beglaubigung von Abschriften, Auszügen und Reprografien
(Meldekarten können nicht beglaubigt werden)
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pro Seite |
3,00 |
Schriftliche Auskünfte, die eine Einsichtnahme in Archivgut oder Bibliotheksgut durch Personal des ISG erfordern |
für jede angefangene halbe Stunde der aufgewandten Arbeitszeit |
25,00 |
Sie haben aber die Möglichkeit, in unserem digitalen Lesesaal sowie im Portal "Archive.NRW" in zahlreichen Namenslisten, die aus den Personenstandsregistern generiert wurden, selbst zu recherchieren. Eine dortige Vorrecherche Ihrerseits führt zur Verkürzung der Bearbeitungszeit und kann unter Umständen die Bearbeitungskosten senken. Zudem können Sie in digitalisierten Adressbüchern zwischen 1939 und 1974 nach Personen recherchieren.