Sind elektronische Angebote zugelassen, können diese nur über das Bietertool des Vergabemarktplatzes NRW abgegeben werden! Eine Übermittlung der Angebote auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des so übersandten Angebotes.
Elektronische Angebote müssen vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Wichtig ist also nicht der Zeitpunkt an dem die Übermittlung des Angebotes begonnen wurde, sondern wann das Angebot vollständig eingegangen ist, also der "Upload“ auf dem Server abgeschlossen wurde.
Es ist darauf zu achten, dass die Angebotsunterlagen unbedingt vollständig mit den entsprechenden Erklärungen sowie sonstigen Anlagen elektronisch abgegeben werden.
Wenn Sie zum ersten Mal ein Angebot elektronisch abgeben wollen bzw. weitergehende Fragen zum elektronischen Vergabeverfahren haben, stehen weitere Informationen unter den folgenden Internetadressen zur Verfügung: