In Gelsenkirchen gibt es zwei Anlaufstellen für Arbeitssuchende: Die Bundesagentur für Arbeit und das Integrationscenter für Arbeit helfen Ihnen, einen Arbeitsplatz zu finden. Sie erhalten hier ausführliche Beratung und Stellenangebote. Jedoch sind die Zuständigkeiten hier getrennt.
Die Agentur für Arbeit Gelsenkirchen ist nach dem dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) für die Bewilligung und Auszahlung von Arbeitslosengeld zuständig.
Das Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen – das Jobcenter (IAG) ist nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Bewilligung und Auszahlung von Arbeitslosengeld II zuständig.