Wenn von der Masern-Impfpflicht betroffene Personen die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, sind die Einrichtungen verpflichtet, dies an das Gesundheitsamt zu melden.
Sollte in Ihrem Fall eine Vielzahl von Dienstkräften (mehr als 40) gemeldet werden müssen, kontaktieren Sie uns bitte unter masernschutz@gelsenkirchen.de, damit wir Ihnen eine entsprechende Datei zukommen lassen können, die die benötigten Daten erhält und es dem Gesundheitsamt ermöglicht, die Meldungen direkt im Fachverfahren zu hinterlegen.