In der Flüchtlingshilfe ist Gelsenkirchen breit aufgestellt: Von der Unterbringung und Versorgung über rechtliche Rahmen bis hin zu den notwendigen Integrationsmaßnahmen arbeiten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft Hand in Hand.
Ein Flüchtling ist eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“ (Genfer Flüchtlingskonvention von 1951). Die völkerrechtliche Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention ist in Deutschland ein Grundrecht und hat Verfassungsrang (Artikel 16a des Grundgesetzes: „Politisch Verfolgte genießen Asyl.“).
Kriege waren in den letzten Jahren einer der häufigsten Gründe, warum Menschen geflohen sind. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) definiert daher auch Menschen als Flüchtlinge, die vor Kriegsfolgen Schutz suchen.