Wie für andere Gremien gibt es auch für den Integrationsrat eine sogenannte Rechtsgrundlage. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur rechtlichen Grundlage, auf der der Integrationsrat handeln kann.
Die gesetzliche Grundlage für die Wahl und die Rolle der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen bildet der § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen regeln alles Weitere in ihrer jeweiligen Hauptsatzung sowie in Wahl- und Geschäftsordnungen.