Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Mobilitäts- und Lebenskultur. Wesentlich ist es, dass für alle Menschen die Verkehrsmittel gut zugänglich und leicht benutzbar sind. Behinderte Menschen haben bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel besondere Rechte. Auch die Europäische Union nimmt sich dieses Themas immer mehr an.
Der barrierefreie gestaltete öffentliche Nahverkehr ist eine Voraussetzung für die selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.
Für Menschen mit Behinderungen sind barrierefreie Verkehrsangebote im öffentlichen Nahverkehr von entscheidender Bedeutung. Daher fordert das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ein, dass die Belange behinderter Menschen, u.a. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, bei der Erstellung der Nahverkehrspläne berücksichtigt werden. In Gelsenkirchen wird bereits seit vielen Jahren an einer besseren Zugänglichkeit gearbeitet. Dazu gehören etwa der fortlaufende Umbau der Bus- und Straßenbahnhaltestellen für einen stufenlosen Zu- und Ausstieg oder die Durchsagen in den Fahrzeugen der Nahverkehrsbetriebe.