Das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist der gesetzliche Regelfall, seit der nordrhein-westfälische Landtag am 16. Oktober 2013 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (9. SCHRÄG) verabschiedet hat. Da Inklusion wachsen muss, versteht sich das Gesetz als ein weiterer wichtiger Schritt in einem fortdauernden Prozess auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem.
Gemeinsames Lernen ist möglich, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Mittelfristig soll dies an möglichst vielen Schulen erreicht werden.
"Wir lernen, spielen und lachen gemeinsam!" – unter diesem Motto wird auch an immer mehr Gelsenkirchener Grundschulen das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung praktiziert. Manche Kinder benötigen besondere Hilfen und zusätzliche Unterstützung, um die schulischen Anforderungen zu bewältigen: Hier spricht man von "Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf".
Die gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf fördert erheblich den selbstverständlichen Umgang miteinander und bildet die Grundlage einer humanen Gesellschaft, in der jeder Mensch willkommen ist und geachtet wird. Alle Kinder erfahren von Anfang an, dass es normal ist, verschieden zu sein. Schließlich hat jedes Kind seine individuellen Stärken und Schwächen unabhängig vom festgestellten sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarf. Vom Grundsatz her sind daher viele Lernangebote auf eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.
Mit dem Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule ist das Gemeinsame Lernen in Gelsenkirchen nicht beendet. Diese Lücke konnte in den vergangenen Jahren auch aufgrund der pädagogischen Offenheit von Lehrerkollegien an unterschiedlichen Schulen und Schulformen der Sekundarstufe I zunehmend verkleinert werden. Hier ist das gemeinsame Unterrichten von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf längst pädagogischer Alltag geworden.
Auch in der Sekundarstufe I sind für ein erfolgreiches Gemeinsames Lernen, analog zur Primarstufe, besondere pädagogische Maßnahmen und Bedingungen notwendig. Einer der Kernpunkte ist auch hier die Arbeit im Team. Das heißt, dass ähnlich wie in der Primarstufe die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zusätzliche Unterstützung durch eine Lehrkraft aus dem Bereich der Sonderpädagogik erhält.
Inklusion ist ein Prozess, der noch viele Schritte benötigt. Um die Herausforderungen der Inklusion zu meistern, geht Gelsenkirchen einen besonderen Weg: In drei Modellregionen (Bismarck, Erle und Horst) entwickeln die Schulen gemeinsam mit der Schulaufsicht, den Inklusionskoordinatoren, der Schulverwaltung, der Schulberatung, dem Kompetenzteam Lehrerfortbildung und dem Kommunalen Bildungsbüro der Stadt Gelsenkirchen neue Strukturen. In einem zweiten Schritt werden diese auf weitere Schulen der Stadt übertragen.
Beispielhafte Entwicklungsziele für die Schulen der Modellregionen sind:
- Einführung inklusiver Strukturen in den nächsten zwei Jahren (Jahrgänge 5/6/7)
- Aufbau eines Beratungskonzepts für Eltern im nächsten Schuljahr
- Vereinbarung eines Übergangsmanagements mit Grundschulen
- Unterrichtsentwicklung mit inklusivem Schwerpunkt
- Diagnostik in verschiedenen Varianten
- inklusive Ganztagskonzepte
Neben dem, was Schule in der augenblicklichen Situation per Gesetz leisten muss entsteht so mittelfristig eine nachhaltige Unterstützung der Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Kinder auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem.