Die Stadt Gelsenkirchen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß §126 a BGB gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Stadt Gelsenkirchen eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen. Diese gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Gelsenkirchen und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden (z.B. Finanzamt, Ministerien) oder städtischen Gesellschaften (z.B. GEW, GGW, Verkehrsgesellschaft).
Formfreie Vorgänge
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per eMail an alle auf www.gelsenkirchen.de oder städtischen Briefköpfen genannten eMail-Adressen gesandt werden.
Formgebundene Vorgänge
Für Vorgänge, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw für Vorgänge, die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nummer 3 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können an die Virtuelle Poststelle (VPS) der Stadt Gelsenkirchen rechtsverbindlich und sicher auf elektronischem Weg (ausschließlich) an die Adresse vps@gelsenkirchen.de gesandt werden.
Technische Rahmenbedingungen
Die Nachrichten an die Stadt Gelsenkirchen können zur Sicherung der Vertraulichkeit künftig verschlüsselt übermittelt werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden.
Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails darf 8 MB nicht überschreiten. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt.
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an uns senden.
Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren sogenannten "Öffentlichen Schlüssel", den Sie unten auf dieser Seite herunterladen können.
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die sogenannte "elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Die Stadt Gelsenkirchen kann zurzeit Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:
- S-Trust
- DATEV eG
- D-Trust
- TeleSec
- TC TrustCenter
- Deutsche Post Com
Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht zulassen können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt! Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie - wie bisher - auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Gelsenkirchen versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen werden. Folgende Dateiformate können bearbeitet werden:
- Adobe Acrobat (.pdf)
- Textdateien im Format ASCII (.txt)
- Microsoft Word (.docx)
- Microsoft Excel (.xlsx)
- Microsoft Powerpoint (.pptx, .ppsx)
- Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
Die vorstehenden Formate können auch als komprimierte Dateien (*.zip - ohne Kennwortschutz) zur Verfügung gestellt werden.
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. Ist Ihre E-Mail nicht verarbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.