17. Dezember 2007, 00:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die kommunale Bewertungsstelle der Stadt Gelsenkirchen sowie die Vertreter der Mieter (Mieterverein DMB) und Vermieter (Haus und Grund) haben am 6. November 2007 gemäß Paragraph 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen neuen Mietenspiegel mit Stand 1. Januar 2008 beschlossen. Der Mietenspiegel vom 1. Januar 2002 wird damit abgelöst. Wie bisher handelt es sich um einen einfachen Mietenspiegel für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern im Bereich der Stadt Gelsenkirchen. Der Mietenspiegel stellt eine Orientierungshilfe dar, die es den Mietvertragspartnern ermöglichen soll, die Miethöhe unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. Der Mietenspiegel soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern und versachlichen. Andere Möglichkeiten des Nachweises der ortsüblichen Mieten sind nicht ausgeschlossen. Neben den genannten Vertretern haben weiterhin die Wohngeldstelle der Stadt Gelsenkirchen sowie die Teilnehmer des „Runden Tisches der Wohnungswirtschaft“ durch die Bereitstellung Ihrer Mietdaten an der Erstellung des neuen Mietenspiegels mitgewirkt. Die teilnehmenden Vertreter der Mieter und Vermieter sowie der Gutachterausschuss kamen überein, dass im neuen Mietenspiegel ausschließlich eine Tabelle mit der Ausweisung von Netto-Kaltmieten (ohne jegliche Betriebs- und Nebenkosten) erfolgt. Zudem werden nur normal ausgestatte Wohnungen (d.h. mit Sammelheizung, Bad/WC und isolierverglasten Fenstern) in der Mietentabelle dargestellt. Fehlende Ausstattungsmerkmale sind durch Abschläge zu berücksichtigen, die in der Tabelle zur Ausstattung der Wohnungen unter Punkt III.3 des Mietenspiegels aufgeführt werden. Im Vergleich zum Mietenspiegel 2002 zeigt sich, dass die Mietwerte für ältere Baujahresgruppen (bis Baujahr 1965) anstiegen, während die Mieten für jüngere Baujahresgruppen sowie modernisierte Wohnungen sanken. Der neue Mietenspiegel kann im Internet unter: https://www.gelsenkirchen.de/de/infrastruktur/bauen_und_wohnen/wohnungssuche/_doc/mietspiegel_2017.pdf (aktualisiert April 2017)
heruntergeladen werden. Er ist unentgeltlich bei den BÜRGERcentern erhältlich. Gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro wird er zugesandt. Auskünfte im Zusammenhang mit der Anwendung des Mietenspiegels erteilen: Stadt Gelsenkirchen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen Tel.: 0209 169 4330 (Frau Köcher) Tel.: 0209 169 4183 (Herr Dannowski) Sprechzeiten der Geschäftsstelle: Montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung.