Kopfläuse: Was ist zu tun?
Das Referat Gesundheit informiert
30. März 2004, 00:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Kopflausbefall ist inzwischen zu einer Plage vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten geworden. Die Übertragung erfolgt durch direkten Körperkontakt, zum Beispiel, wenn Kinder beim Spielen ihre Köpfe dicht zusammenstecken. Keinesfalls ist es eine Frage der Sauberkeit, wenn sich die unangenehmen Schmarotzer einnisten.
Wenn eine Person Ihrer Umgebung von Läusen oder Nissen (Läuseeier) befallen ist, muss eine sorgfältige Durchsicht des Haares auf Kopflausbefall bei Kontaktpersonen durchgeführt werden. Man erkennt den Kopflausbefall am Jucken der Kopfhaut und an den Nissen, die als kleine weiße Punkte an den Haarschäften sichtbar sind. Die Läuseeier sind im Gegensatz zu Schuppen sehr schwer zu entfernen, da sie ziemlich fest am Haar haften. In Zweifelsfällen sollte der Haus- oder Kinderarzt eine Untersuchung durchführen. Mittel gegen Verlausung sind in einer Apotheke erhältlich. Ob eine Verordnung auf Kosten der Krankenkasse möglich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kleine Kinder, insbesondere Säuglinge sollten generell wegen möglicher Nebenwirkungen das Medikament ärztlich verordnet bekommen, für diese Altersgruppe ist die Verschreibung kostenfrei.
Bei sachgerechter Anwendung kann das Haar nach drei Tagen läusefrei sein. Besonders wichtig ist das Ablösen der Nissen von den Haaren mit einem feinen Staubkamm aus der Apotheke; dies wird erleichtert durch vorherige lauwarme Spülung mit gebrauchsfertigem Haushaltsessig. Hierzu reichen drei Esslöffel auf einen Liter Wasser. Keinesfalls darf unverdünnte Essigessenz verwendet werden!
Zur völligen Beseitigung des Kopflausbefalles und zur Vorbeugung gegen Neuansteckung ist außer der Behandlung des Kopfhaares eine gründliche Reinigung des Kammes, der Haar- und Kleiderbürste notwendig. Handtücher, Unter- und Bettwäsche müssen gewechselt und mindestens bei 60°C mit einem haushaltsüblichen Waschpulver gewaschen werden. Auch die Oberbekleidung sollte, wenn möglich, bei 60°C gewaschen oder chemisch gereinigt werden. Als letzte Möglichkeit kann man sie in einem gut verschlossenen Plastikbeutel 4 Wochen stehen lassen, um die Läuse darin auszuhungern. Dabei spielt auch die Raumtemperatur eine Rolle: Je wärmer diese ist, desto eher sterben die Läuse ab. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln ist generell abzulehnen, weil sie nicht wirksam sind.
Auch nach korrekter Anwendung des Medikaments ist eine Wiederholungsbehandlung nach 8 - 10 Tagen notwendig, da dies der längste Zeitraum zwischen Eiablage und Ausschlüpfen der Larven ist. Sicherheit gibt nur eine genaue laufende Kontrolle des Haares sowie eine Nachuntersuchung durch den Arzt. Um eine Weiterverbreitung in der Wohngemeinschaft zu bekämpfen, müssen nicht nur die betroffenen Kinder, sondern alle Familienmitglieder gleichzeitig kontrolliert und erforderlichenfalls behandelt werden.
Sollte Kopflausbefall festgestellt werden, darf eine Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kindergarten) so lange nicht besucht werden, bis der Befall beseitigt ist (§ 33 Infektionsschutzgesetz), um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Eine Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung nach wiederholtem Kopflausbefall ist erst nach Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attestes möglich.
Weitere Auskünfte:
Gesundheitsaufseher des
Referats Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen,
Kurt-Schumacher-Straße 4,
45881 Gelsenkirchen,
Telefon: (0209) 169-2034, 169-2626, 169-2724.
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