06. April 2018, 13:34 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Zum Blumen- und Gartenmarkt am Sonntag, 8. April 2018, können die Geschäfte in der Gelsenkirchener Innenstadt nun doch öffnen. Die Stadt Gelsenkirchen begrüßt, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster soeben die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Donnerstag, 5. April 2018, gekippt hat.
Alle Besucherinnen und Besucher des Blumen- und Gartenmarktes haben dadurch am Sonntag wie geplant die Möglichkeit zum Shopping und Erledigen von Besorgungen.
Ende Februar hatte der Rat der Stadt Gelsenkirchen den verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt beschlossen. Geplant sind geöffnete Geschäfte von 13 bis 18 Uhr in dem Bereich Bahnhofcenter, Bahnhofsvorplatz, Bahnhofstraße, Sellhorststraße 1-3, Augustastraße 1-4, Beskenstraße 1-21, Arminstraße 1-24, Klosterstraße, Weberstraße 1-51, Neumarkt, Kirchstraße 1-26, Am Rundhöfchen, Ahstraße 1-20, Ebertstraße 1-20, Alter Markt, Hauptstraße 1-44 oder in dem davon begrenzten Gebiet.
Erst am Donnerstag erklärte dann aber das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren diese Sonderregelung der Öffnungszeiten in der Innenstadt für nichtig. Die Stadt legte Rechtsmittel ein, wodurch das Oberverwaltungsgericht in Münster die Entscheidung des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts überprüfen musste. Das Oberverwaltungsgericht widersprach nun der Entscheidung vom Donnerstag. Am Sonntag, 8. April 2018, können die Verkaufsstellen in der Innenstadt also wie in den Jahren zuvor zum Blumen- und Gartenmarkt geöffnet werden.