21. Juni 2018, 12:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen wird erstmalig in einer Ausschreibung soziale (arbeitsmarktliche) Aspekte zur Grundlage für die Abgabe eines Angebotes machen. So haben Unternehmen die Möglichkeit, zur Erfüllung des Auftrags etwa Langzeitarbeitslose einzustellen und ihnen so die Chance auf eine sinnstiftende und regulär bezahlte Arbeit zu geben.
„Mit dieser Ausschreibung wollen wir die Chancen langzeitarbeitsloser Menschen erhöhen und neue Perspektiven auf Beschäftigung schaffen“, erläutert Sozialdezernent Wolterhoff das Vorhaben.
Eine entsprechende Vorlage wird heute dem Ausschuss für Verkehr, Bauen und Liegenschaften zur Entscheidung vorgelegt.
Bei dem konkreten Auftrag geht es um die Überprüfung der an städtischen Arbeitsplätzen vorhandenen elektrischen Arbeits- und Betriebsmittel.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die elektrischen Anlagen und Maschinen auf die Erfüllung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften zu überprüfen.
Bei der Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel wird eine Sichtprüfung auf mechanische Beschädigung und eine elektrische Sicherheitsüberprüfung durch Messung durchgeführt. Nicht beanstandete Geräte erhalten ein Prüfsiegel, fehlerhafte Prüflinge erhalten einen Aufkleber: „Achtung, nicht einschalten! Lebensgefahr!“. Für die Entsorgung der defekten Geräte ist die jeweilige Dienststelle eigenverantwortlich zuständig. Das Ergebnis der Prüfung wird im Einzelfall dokumentiert.