14. Februar 2019, 14:41 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Missachtete Haltverbote, unberechtigtes Parken auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte, zugeparkte Rad- oder Gehwege und zugeparkte Ein- und Ausfahrten – dies sind nur einige Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, die nicht nur stetig steigende Ärgernisse für viele Bürgerinnen und Bürger darstellen, sondern auch die Sicherheit des Verkehrs in der Stadt erheblich beeinträchtigen.
„ … weil es UNSERE Stadt ist. Für Sicherheit & Ordnung in Gelsenkirchen.“ hat die Stadt die Verkehrsüberwachung verstärkt.
Waren es in den 70er Jahren noch acht Dienstkräfte, die im Auftrag der Stadt für die Einhaltung der vorgeschriebenen Halt- und Parkverbote sorgten, sind für die Stadt Gelsenkirchen (Verkehrsüberwachungsdienst des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung) nun 40 Politessen und Politeure im Stadtgebiet unterwegs, um die Einhaltung der Halt- und Parkvorschriften nicht nur in den Zentren von Gelsenkirchen, Buer, Horst und Erle, sondern im gesamten Stadtgebiet zu überwachen.
Ein altes Foto von 1972 zeigt die acht Politessen. Nun kamen fast alle aktuellen Politessen und Politeure (29 von 40) für ein Gruppenfoto zusammen. (Beide Fotos finden Sie im Anhang).
Um die Arbeit der Überwachungskräfte für die Verkehrsteilnehmer transparenter zu gestalten, wird das bisherige Verwarnungsgeldverfahren, bei dem lediglich ein allgemeiner Hinweiszettel an dem ordnungswidrig abgestellten Fahrzeug angebracht wurde, ab kommender Woche durch ein neues Verfahren ersetzt.
Die Verwarnungen, die – wie einige Fahrzeugführer vielleicht schon bemerkt haben – in den letzten Tagen bereits zusätzlich zu dem allgemeinen Hinweiszettel verteilt wurden, geben dem Verkehrsteilnehmer nun direkte Auskunft über die Art, Dauer und Verwarnungsgeldhöhe der Verkehrsordnungswidrigkeit.
Zusätzlich wird die neue Verwarnung um eine moderne und komfortable Zahlungsmöglichkeit ergänzt, die es ermöglicht, das Verwarnungsgeld direkt per Smartphone zu bezahlen. Wer es aber dennoch eher altmodisch mag oder nicht über das passende Gerät verfügt, findet auch die für eine herkömmliche Überweisung benötigten Angaben wie Kassenzeichen und Bankverbindung auf der Verwarnung vor.
Der günstigste Weg bleibt natürlich die Einhaltung der im Straßenverkehr erforderlichen Regelungen.“