20. März 2020, 16:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Auch während der Corona-Krise ist das Referat 51 - Kinder, Jugend und Familien in Notlagen erreichbar.
Die Abteilung 51/1 – Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Unterhaltsvorschuss und Elterngeldkasse ist ausschließlich per Telefon, Fax, Post oder E-Mail erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung im Eingangsbereich möglich.
Beistandschaften: +49 (209) 169-9454
Unterhaltsvorschusskasse: +49 (209) 169-9460
Elterngeld: +49 (209) 169-9445
Vormundschaften/Pflegschaften: +49 (209) 169-9486
Die Abteilung 51/2 – Allgemeiner Städtischer Sozialdienst ist ausschließlich per Telefon oder per E-Mail erreichbar. In humanitären Notfällen ist eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung im Eingangsbereich möglich.
Kinderschutz: +49 (209) 169-4646
Bezirkssozialarbeit: +49 (209) 169-9414
Jugendgerichtshilfe: +49 (209) 169-9310
Pflegekinderdienst: +49 (209) 169-9333
Zuwanderung: +49 (209) 169-5488
Die Abteilung 51/4 – Betreuungsstelle ist ausschließlich per Telefon, Post, Fax oder per E-Mail erreichbar. Nur nach telefonischer Absprache unter +49 176 16900327 ist bei einer humanitären Notlage eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.
Die Abteilung 51/5 – Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ausschließlich per Telefon, Post, Fax oder E-Mail erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung, unter +49 (209) 169-9361, im Eingangsbereich möglich.
Die Abteilung 51/6 – Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern ist ausschließlich per Telefon, Post, Fax oder E-Mail erreichbar. Nur nach telefonischer Absprache unter +49 (209) 169-5390 oder -5400 ist bei einer humanitären Notlage eine persönliche Vorstellung im Eingangsbereich möglich.