13. April 2020, 16:49 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Auch wenn der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gelsenkirchen (KOD) von Gründonnerstag bis Ostermontag zahlreiche Einsätze zu verzeichnen hatte, fällt die Gesamtbilanz des Osterwochenendes insgesamt positiv aus. Die meisten Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener hielten sich an die Auflagen der Coronaschutzverordnung und blieben überwiegend zuhause oder beachteten die Abstands- und Hygieneregeln. Trotzdem wurden leider eine Reihe von Verstößen festgestellt.
Insgesamt war der Kommunale Ordnungsdienst täglich mit mindestens 14 Streifen in der Zeit von 7 bis 22 Uhr im gesamten Stadtgebiet im Einsatz, um das Einhalten der Reglungen zu überwachen. In dieser Zeit wurden in sechs Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen insgesamt 21 Personen geschrieben, da sie in Gruppen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit unterwegs waren.
Daneben waren viele weitere Ermahnungen durch den KOD erforderlich. Insgesamt 43 Meldungen wurde nachgegangen, die aus der Bevölkerung über die Leitstelle des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung (169-3000) eingingen. Rund 100 Kontrollaufträge wurden durch die Leitstellen der Polizei an den KOD weitergegeben.
Bedingt durch das gute Wetter lagen die Kontrollschwerpunkte an bekannten und belliebten Örtlichkeiten wie dem Bulmker Park, dem Stadtgarten, dem Berger See, der Skateranlage am Schalker Verein, dem Golfpark Schloss Horst, dem Nordsternpark, der Essener Straße (Horst) und dem Busparkplatz an der Zoom Erlebniswelt.
Erfolgreich war vor allem die Sperrung der Johannes-Rau-Allee, die gemeinsam durch den KOD und die Polizei kontrolliert wurde. Die vor allem durch die Autoposerszene am Wochenende zuvor verursachten Störugnen und Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung blieben aus. Nur vereinzelt mussten Fahrzeuge an der Absperrung zurückgewiesen werden. Insgesamt führte die Maßnahme dazu, dass auch am Hafen Graf Bismarck die Regelungen zum Schutz vor Coronainfizierungen eingehalten wurden.
Neben dem KOD war der Verkehrsüberwachungsdienst des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Osterwochenende im Einsatz. Schwerpunkt bildeten Kontrollen im Bereich des fließenden Verkehrs die Gelsenkirchener Hauptverkehrsstraßen, im Bereich des ruhenden Verkehrs lag der Schwerpunkt auf der Ahndung von verkehrsbehindernden Parken (z.B. Parken auf Behindertenparkplätzen, im Halteverbot oder auf Radwegen, verkehrsbehinderndes Parken vor Einfahrten, Parken in zweiter Reihe).
Durch die mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen wurden insgesamt 4877 Fahrzeuge erfasst, davon waren über den Zeitraum vom 9. bis zum 12 April 326 Fahrzeuge zu schnell unterwegs. Trauriger Spitzenreiter ist ein Fahrzeug, das mit 120 km/h im auf 50 km/h beschränkten Bereich der Kurt-Schumacher-Straße unterwegs war. Hier wird ein Bußgeld in Höhe von 480 Euro und ein drei monatiges Fahrverbot fällig.
Noch schneller aber in der 70er Zone der Florastraße war ein weiteres Fahrzeug unterwegs. 134km/h konnte gemessen werden. Hier drohen ein einmonatiges Fahrverbot, 240 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte in Flensburg. Die Fahrer der auf der Kurt-Schumacher Straße mit Geschwindigkeiten von 86 km/h und 91 km/h gemessen Fahrzeuge müssen mit je 160 Euro Bußgeld rechnen.
Im ruhenden Verkehr wurden insgesamt 80 Verstöße geahndet.