18. März 2021, 17:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Auch während der Corona-Zeit sind die Gelsenkirchener BÜRGERcenter weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Um die Hygieneregeln zum Gesundheitsschutz einhalten zu können, gelten jedoch besondere Regeln. So werden Termine derzeit jeweils für eine Woche im Voraus vergeben. Bürgerinnen und Bürger können die Termine für die Folgewoche jeweils freitags ab 8.15 Uhr buchen. Zu diesem Zeitpunkt werden bis zu 1.500 Termine freigeschaltet. Erfahrungsgemäß sind sie jedoch schnell wieder ausgebucht.
Terminsuchenden wird daher empfohlen, jeweils freitags über das Online-Formular oder per Telefon unter der Rufnummer 0209 169-2100 zu buchen. Wer für die Woche keinen Termin mehr bekommt, hat ab montags die Möglichkeit einen Tagestermin zu buchen oder am folgenden Freitag erneut die Möglichkeit, einen Termin zu buchen.
Für dringende Notfälle - dazu zählen etwa dringende Dienstreisen ins Ausland - können kurzfristig Termine vergeben werden. Dazu wenden sich die Bürgerinnen und Bürger direkt an ihr nächstgelegenes BÜRGERcenter. Die Dringlichkeit muss jeweils entsprechend nachgewiesen werden.
Die für die BÜRGERcenter zuständige Referatsleiterin Marion Penquitt bittet darum, Termine, die nach der Buchung nicht wahrgenommen können unbedingt auch abzusagen: „Stornierte Termine werden unverzüglich wieder zur Verfügung gestellt - davon profitieren alle. Bitte nutzen sie für die Absage die Rufnummer 0209 169-3300.“
In der vergangenen Zeit sind gehäuft Mehrfachbuchungen aufgefallen. In dieser Woche sind etwa 13 Anliegen doppelt, und je ein Anliegen dreifach bzw. vierfach gebucht worden. „Das ist unsolidarisch“, so Marion Penquitt und bittet daher, von Mehrfachbuchungen abzusehen. Das Referat Bürgerservice behält sich vor, in solchen Fällen sämtliche Termine zu löschen.
Wer ein BÜRGERcenter aufsucht, sollte immer einen Termin vereinbaren, Anliegen können nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Einzige Ausnahme: Fertig gestellte Personalausweise und Reisepässe werden ohne Termin während der Öffnungszeiten in dem BÜRGERcenter, in dem das Dokument beantragt wurde, ausgegeben.
Um zusätzliche Termine anbieten zu können, haben die BÜRGERcenter in Erle und Horst bereits seit einem Jahr an Dienstagen und Donnerstagen zusätzlich geöffnet.
In vielen Fällen ist ein Besuch im BÜRGERcenter derzeit nicht notwendig, da die Dienstleistung schriftlich beantragt werden kann. So können Anträge bequem von zu Hause aus gestellt werden.
Dazu gehören die Anforderung von Personenstandsurkunden, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen (in dringenden Fällen auch mit Termin möglich), Steueridentifikationsnummern, Anmeldung eines Hundes, Untersuchungsberechtigungsscheine, Melderegisterauskünfte und Befreiungen von der Gurt- und Helmpflicht. Ein Formular steht zum Download auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen bereit oder kann – in diesem Fall auch ohne Termin - in einem der BÜRGERcenter abgeholt werden .