05. Dezember 2012, 12:08 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Seit 2012 gibt es die zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet, in der Fahrzeuge ohne Plakette (Schadstoffgruppe 1) nicht verkehren dürfen. Ab 1. Januar 2013 tritt eine Neuerung in Kraft. Dann wird das Einfahrtverbot in die Umweltzone Ruhrgebiet auf Fahrzeuge mit roter Plakette (Schadstoffgruppe 2) ausgeweitet. Das bedeutet, dass nur noch Fahrzeuge mit einer gelben oder einer grünen Plakette in der Umweltzone Ruhrgebiet verkehren dürfen.
Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen für dringende private, gewerbliche oder öffentliche Fahrtzwecke sowie soziale oder kraftfahrzeugbezogene Gründe. Diese können beantragt werden. Als Ausnahmegründe können anerkannt werden, dass:
a) das jeweilige Kraftfahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurde.
b) eine Nachrüstung des Fahrzeugs technisch nicht möglich ist. Dies ist durch eine Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
c) dem Halter des Kraftfahrzeugs für den beantragten Fahrtzweck kein anderes auf ihn zugelassenes Kraftfahrzeug, das die Zugangsvoraussetzungen einer Umweltzone erfüllt, zur Verfügung steht. Dies trifft vor allem auf gewerblich genutzte Fahrzeuge zu.
d) die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Dies betrifft in erster Linie Einkommensschwächere. So gilt eine Ersatzbeschaffung dann beispielsweise als unzumutbar, wenn der Halter weniger als 1130 Euro netto im Monat verdient. Unterhaltspflichten werden berücksichtigt. Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen gilt eine Einkommensgrenze von 1820 Euro.
Mit der so genannten „Fuhrparkregelung“ werden Unternehmen über eine Ausnahmeregelung bei der schrittweisen Umrüstung bzw. Ersatzbeschaffung unterstützt.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.gelsenkirchen.de oder unter http://umweltportal.gelsenkirchen.de/Luft_Rauch_Emissionen/Umweltzonen.asp#uz21 bereit, können aber auch telefonisch unter 169-4836 oder 169-3845 erfragt werden.