02. September 2024, 16:38 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 02. September 2024, 16:38 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Die Führerscheinstelle der Stadt Gelsenkirchen weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger ab dem Geburtsjahrgang 1953, die noch im Besitz eines rosa oder grauen Papierführerscheins sind, diese Führerscheine bis 19. Januar 2025 in das EU-Scheckkartenformat umtauschen müssen. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle erforderlich.
Gegen Ende des Jahres wird mit einem großen Ansturm auf die Führerscheinstelle gerechnet, sodass es ratsam ist, sich bereits jetzt schon um den Umtausch des Führerscheines zu kümmern. Freie Termine werden sehr schnell vergriffen oder über mehrere Wochen ausgebucht sein.
Die Stadt Gelsenkirchen ist bemüht, möglichst viele Termine anzubieten, jedoch können Terminengpässe leider nicht vermieden werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
Informationen zu diesem Anliegen, zu der Terminbuchung, zu den Freischaltzeiten der Termine und zur Vergabe von etwaigen Notfallterminen sind zu finden unter: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Terminvergabe_Fuehrerscheinstelle.aspx.
Die Führerscheinstelle bittet, von telefonischen Anfragen möglichst abzusehen und zwingend erforderliche Anfragen per E-Mail an fuehrerscheinbehoerde@gelsenkirchen.de zu stellen.
Sollte für den Führerscheinumtausch eine Karteikartenabschrift für eine auswärtige Behörde benötigt werden, kann die Ausstellung bequem per E-Mail an karteikartenabschrift@gelsenkirchen.de angefragt werden.