05. September 2024, 12:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Auch für Oberbürgermeisterin Karin Welge ist es eine Premiere gewesen. Erstmals in Gelsenkirchen wurden 60 Menschen bei einer öffentlichen Einbürgerungsfeier am Donnerstag, 5. September, ihre Einbürgerungsurkunden überreicht. Die Teilnahme an der Einbürgerungsfeier ist jetzt ebenso verpflichtend wie das abzugebende Bekenntnis zum Grundgesetz mit seinen Rechten und Pflichten. So schreibt es das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigenrechts vor, das im Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, zitierte die Oberbürgermeisterin aus Artikel 1 des Grundgesetzes und fuhr fort: „So wunderschön und kraftvoll lautet der erste Satz des Grundgesetzes. Gewiss kennen Sie ihn. Und gemeinsam, das ist unsere Pflicht, wollen wir die Würde aller Menschen in diesem Land schützen!“ Das, so die Oberbürgermeisterin weiter, sei gar nicht so einfach: „Das bedarf in einem Land von über 80 Millionen, in einer Stadt mit über 270.000 Menschen erheblicher Anstrengungen, Kompromisse und nicht zuletzt auch viel Verständnis. Ohne geht es nicht.“
Fast die Hälfte der eingebürgerten Menschen hatten die syrische Staatsangehörigkeit, elf Personen hatten bislang einen türkischen Pass. Aus insgesamt 16 Nationen stammten die eingebürgerten 23 Frauen, 24 Männer und 13 Kinder. Bei fast allen Einbürgerungen bleibt die bisherige Staatsangehörigkeit erhalten. Im Falle der libyschen und indischen Staatsangehörigkeit ist dies nicht möglich. Die Personen verlieren ihre bisherige Staatsangehörigkeit. Dies betraf vier Personen, die bisher die lybische Staatsangehörigkeit hatten und eine Person mit indischer Staatsangehörigkeit.
Oberbürgermeisterin Karin Welge händigte die Einbürgerungsurkunden sowie das Grundgesetz aus, die Kinder erhielten zudem ein Gelsenkirchen-Puzzle.
Ausführliche Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt unter www.gelsenkirchen.de/einbuergerung