01. Oktober 2024, 17:30 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 01. Oktober 2024, 17:30 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen am Donnerstag, 26. September 2024, drei Häuser kontrolliert.
Insgesamt wurden 34 Personen von Amts wegen abgemeldet. Wegen Meldeversäumnis wird gegen zwei Personen ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
In einem Haus in der Hellkampstraße fiel den Dienstkräften der Wohnungsaufsicht ein demontierter Fenstergriff am Podest zum 2. OG auf. Weiterhin wurde ein starker Wasseraustritt an Wand und Fenster der Küche im Dachgeschoss festgestellt. Dort wurden Messwerte von bis zu 78 Prozent Feuchtigkeit registriert. Die Wohnungsaufsicht wird den Eigentümer zur Mängelbeseitigung auffordern.
Bei den beiden genehmigten Dachgeschosswohnungen wurden bei der Sanierung der Dachfenster scheinbar aus Kostengründen keine Klapp-, sondern Schwingfenster verbaut. Da diese nicht den brandschutzrechtlichen Anforderungen genügen, werden für die beiden Wohnungen Nutzungsuntersagungen eingeleitet.
Darüber hinaus wird der Vermieter aufgrund mehrerer Mängel im Treppenhaus (gebrochene Geländerstäbe, unzureichende Brandrauchentlüftung) zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
Durch gezielte Befragungen der Hausgemeinschaft wurde festgestellt, dass beide Familien im Dachgeschoss zur Erhöhung des Bürgergeldanspruches gegenüber dem Jobcenter falsche bzw. unvollständige Angaben machten. In beiden Fällen wurden Mehrbedarfe für Alleinerziehende sowie Unterhaltsvorschussleistungen geltend gemacht, obwohl sich die Kindsväter nachweislich in den Wohnungen ihrer Familien aufhielten. Es wurden gemeinsame Betten, Kleiderschränke, Pflegeutensilien und Fotos gesichtet. Das Jobcenter wird die Leistungen einstellen und entsprechende Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus erfolgt ein Hinweis an die Unterhaltsvorschusskasse.
Während für einen Familienvater ein offener Haftbefehl vorlag, bestanden für einen Kindesvatermehrere offene Aufenthaltsermittlungen bzw. ein auswärtiger Führerscheineinzug. Da sich beide Väter nicht ausweisen konnten und sich zudem sehr unkooperativ zeigten, wurden beide Personen festgenommen bzw. für weitere erkennungsdienstliche Maßnahmen der Polizeiwache Süd zugeführt.
In einem Haus in der Elfriedenstraße erwies sich die Hauseingangstür als nicht schließfähig. Auch die Hof- und Kellertüren konnten nicht geschlossen werden. Bei der Kellertür waren Zarge und Angeln ausgebrochen. Der Hausflur im EG sowie die gemeinschaftlichen Kellerräume waren stark vermüllt. Zudem war die Heizungsanlage in allen Wohneinheiten defekt. Die Wohnungsaufsicht wird gegen den Vermieter ein Verfahren einleiten.
Für die Bauordnung ergibt sich aufgrund baulicher Mängel im Treppenhaus ein weiteres Verfahren: Das Treppengeländer war nur lose im Boden verankert und an diversen Bruchstellen durch Panzertape behelfsmäßig gesichert. Zudem verlief eine mangelhaft abgesicherte Kabelführung durch den Hausflur.
In einem Haus im Landgrafenhof fiel der Bauordnung bereits im Treppenhaus die fehlende Umwehrung des Fensters am Podest zum 1. Obergeschoss ins Auge.
Auch in der Wohneinheit im DG konnte die Bauordnung feststellen, dass der ursprünglich als Trockenboden genehmigte Raum zu Wohnzwecken umgenutzt wurde. Aus diesem Grunde wird die Nutzung untersagt.
Bei der Begehung wurde ebenfalls festgestellt, dass der Eigentümer die Heizungsanlagen nach wie vor nicht ordnungsgemäß instandgesetzt hat. Stattdessen wurden in einzelnen Wohneinheiten behelfsmäßige Infrarot-Heizungen installiert. Die Wohnungsaufsicht wird ein Verfahren zur Instandsetzung der Heizungsanlage aufgrund von Neubezügen wiederaufnehmen.
Durch den Verkehrsüberwachungsdienst wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 39 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen, vier Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet sowie zwei Fahrzeuge wegen Verkehrsbehinderungen abgeschleppt. Zwei weitere Fahrzeuge wurden vom KOD wegen eines fehlenden Versicherungsschutzes abgeschleppt.