11. Oktober 2024, 13:25 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Bei einer kürzlich durchgeführten gemeinsamen Kontrolle des Referats Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kommunaler Ordnungsdienst und Gewerbeabteilung) mit der Lebensmittelüberwachung, dem Referat Umwelt, der Steuerfahndung Bochum, dem Finanzamt Gelsenkirchen und der Polizei Gelsenkirchen bei verschiedenen Gewerbe in der Stadt, wurden zahlreiche Verstöße festgestellt. Kontrolliert wurden ein Haushaltswarengeschäft, eine Trinkhalle, einen Supermarkt sowie ein Café. Insgesamt wurde die Kontrollaktion durch 17 Dienstkräfte begleitet.
Auffällig war, dass alle kontrollierten Gewerbe gegen das Verpackungsgesetz verstießen und Getränke ohne Pfand anboten. In zwei Betrieben wurde aufgrund der geringen Menge lediglich ein Verkaufsverbot für den noch vorhandenen, kleineren Bestand und eine mündliche Verwarnung ausgesprochen. In den anderen zwei Fällen war die die Einleitung von Bußgeldverfahren notwendig. Insgesamt wurden in den vier Objekten 1.570 Getränkeeinheiten ohne Pfand vorgefunden.
Aufgrund hygienischer Mängel wurden durch die Lebensmittelüberwachung in allen kontrollierten Objekten zudem Verwarnungen ausgesprochen. Zusätzlich wurden Verstöße wegen der fehlenden oder falschen Kennzeichnung von Lebensmitteln und Kosmetikprodukten festgestellt.
Bei der Kontrolle des Supermarktes wurden zudem 32,4 Kilogramm unversteuerter Kaffee im Verkaufsraum vorgefunden und sichergestellt. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.
Weiterhin wurden zwei Verwarnungsgelder erhoben. Zum einen aufgrund der unsachgemäßen Entsorgung von Zigarettenkippen und ein weiteres aufgrund der fehlenden Kenntlichmachung der Videoüberwachung gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Überprüfung eines Cafe-Besuchers ergab schließlich, dass gegen diesen noch ein offener Haftbefehl vorlag. Die dem Haftbefehl zugrundliegende offene Forderung wurde noch vor Ort entrichtet, so dass der Betroffene einer Inhaftierung entging.