25. Oktober 2024, 14:10 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Vergangene Woche fand eine behördenübergreifende Kontrollaktion statt („Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit GeOS“). Dabei kontrollierte die Stadt (Kommunaler Ordnungsdienst, Gewerbeabteilung, Ausländerbehörde, Lebensmittelüberwachung) gemeinsam mit dem Hauptzollamt Dortmund (Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit), der Steuerfahndung Bochum, dem Finanzamt Gelsenkirchen und der Polizei Gelsenkirchen zwei Imbisse und zwei Restaurants im südlichen Stadtgebiet.
Aufgrund hygienischer Mängel wurden in allen kontrollierten Objekten mündliche Verwarnungen durch die Lebensmittelüberwachung ausgesprochen. In einem der kontrollierten Betriebe waren die hygienischen Mängel derart gravierend, dass der weitere Betrieb bis zur Beseitigung der Mängel untersagt und das Restaurant entsprechend versiegelt wurde.
In zwei Restaurants wurde darüber hinaus bei den Kontrollen jeweils eine Person wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt im Bundesgebiet vorläufig festgenommen.
In einem Gewerbe war der Notausgang durch Gegenstände blockiert. Die Gewerbetreibenden kamen der Aufforderung, den Notausgang sofort freizuhalten, unmittelbar nach.
Zusätzlich wurden vier Verwarnungsgelder aufgrund der fehlenden erforderlichen Kenntlichmachung des Jugendschutzgesetzes (JSchG) und des Nichtraucherschutzgesetzes (NiSchG NRW) erhoben.
Eine jeweils im Umfeld der Betriebe durchgeführte Kontrolle führte zudem zur Ahndung von insgesamt fünf Parkverstößen.