04. November 2024, 16:21 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Die letzte Neuaufstellung des Einzelhandelskonzeptes liegt nun bereits neun Jahre zurück. Seitdem haben sich die Einzelhandelslandschaft, Einkaufsverhalten und auch rechtliche Rahmenbedingungen verändert.
Die Stadt Gelsenkirchen hat daher die Fortschreibung des Gelsenkirchener Einzelhandelskonzeptes in Auftrag gegeben, das nun als Entwurf vorliegt. In Einzelhandelskonzepten legen die Kommunen fest, nach welchen Gesichtspunkten Einzelhandel geplant und angesiedelt werden soll.
„Deutschlandweite Trends und Entwicklungen wie die Insolvenz großer Warenhäuser, die steigende Bedeutung des Onlinehandels haben auch die Entwicklung des Einzelhandels in Gelsenkirchen beeinflusst“, weiß Simon Nowack, Vorstand für Wirtschaftsförderung der Stadt Gelsenkirchen.
Im August des Jahres 2022 wurde das Büro Junker und Kruse aus Dortmund mit der dritten Fortschreibung des Gelsenkirchener Einzelhandelskonzepts beauftragt. „Zu Beginn der Konzeptentwicklung haben wir viele Gespräche mit in Gelsenkirchen vorhandenen Drogerie- und Lebensmittelmarktanbietern geführt sowie drei Workshops durchgeführt, an denen viele Akteure aus Politik und Stadtverwaltung, aber auch zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, der Handelsverband NRW Westfalen-West, der Regionalverband Ruhr sowie das Citymanagement Gelsenkirchen-City teilgenommen haben“, skizziert Simon Nowack den breiten Beteiligungsprozess. „Unser Ziel ist es, die Innenstadtbereiche City und Buer zu stärken und die wohnungsnahe Grundversorgung im gesamten Stadtgebiet zu sichern“, betont Simon Nowack.
Zentrale Versorgungsbereiche
Dazu nennt das Konzept zentrale Versorgungsbereiche, in denen der Einzelhandel konzentriert werden soll. Unterteilt sind die insgesamt 19 Versorgungsbereiche in Hauptzentren, Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren. Zu den Hauptzentren City und Buer kommen die Statteilzentren in Erle, Horst, Rotthausen und Resse. Zu den Nahversorgungszentren zählen zum Beispiel die Polsumer Straße in Hassel oder die Schalker Straße in Schalke. Als neue Nahversorgungszentren sind in Buer die Horster Straße sowie in Bulmke-Hüllen die Wanner Straße im Konzept benannt. Als neue perspektivische Nahversorgungszentren werden zum Beispiel die Feldmark oder auch Eppmannsweg/Bußmannstraße in Hassel gesehen.
„Durch die neu ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche eröffnen sich neue Entwicklungsspielräume für Einzelhandel im Stadtgebiet und die Möglichkeit die Nahversorgung im Stadtgebiet zu verbessern“, resümiert Simon Nowack. Mit der Ausweisung von neuen zentralen Versorgungsbereichen bekräftigt die Stadt die Absicht, an diesen Standorten eine Einzelhandelsentwicklung voranzutreiben und schafft die planerischen Voraussetzungen für eine Realisierung von insbesondere großflächigen Einzelhandelsbetrieben.
Städtebauliche Konsequenzen
Das Einzelhandelskonzept hat auch städtebauliche Konsequenzen erklärt Stadtbaurat Christoph Heidenreich: „So muss zum Beispiel bei der Aufstellung eines Bebauungsplans darauf geachtet werden, dass der Plan vereinbar mit den Grundsätzen und Zielen des Einzelhandelskonzeptes ist. Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird eine aktualisierte Bewertungs- und Abwägungsgrundlage für erforderliche Bauleitplanverfahren geschaffen.“
Außerdem werden in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes keine 600 Meter-Schutzzonen mehr um die zentralen Versorgungsbereiche ausgewiesen, da hierdurch in der Vergangenheit gewünschte Entwicklungen in den Randlagen der Zentren, insbesondere zur Nahversorgung verhindert wurden. Als Beispiele können hier die für die Nahversorgung bedeutenden Lebensmittelmärkte Penny an der Polsumer Straße in Hassel und Netto an der Bismarckstraße in Bismarck genannt werden. Hier wäre eine Erweiterung im Gegensatz zur früheren Regelung nun leichter möglich.
Das Einzelhandelskonzept und die darin vorgenommenen Abgrenzungen seien aber nicht als starres Konzept zu verstehen, so Heidenreich: „Änderungen im Verlauf der weiteren Stadtentwicklung können durchaus vorgenommen werden und das Einzelhandelskonzept dementsprechend angepasst und vom Rat der Stadt beschlossen werden.“
Das neu erarbeitete Konzept lenke die Einzelhandelsentwicklungen auf geeignete Standorte, verhindere somit Fehlentwicklungen, trage zur Planungs- und Investitionssicherheit bei, stärke die Innenstädte und sichere die Nahversorgung, sind Stadtrat Simon Nowack und Stadtbaurat Christoph Heidenreich überzeugt.
Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes wird nun in den politischen Gremien beraten. Abschließend wird sich der Rat der Stadt Gelsenkirchen im Juni 2025 mit dem Einzelhandelskonzept befassen.