17. Januar 2025, 13:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Die Stadt verschickt ab dem 14. Januar die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sollten die Bescheide bis zum Monatsende erhalten haben.
Zum 1. Januar 2025 ist in Gelsenkirchen die verpflichtende Umsetzung der Grundsteuerreform erfolgt. Damit gilt für die Berechnung der Grundsteuer somit erstmals der neue Grundsteuermessbetrag sowie die neu festgesetzten Hebesätze.
Die neuen Grundsteuer-Hebesätze wurden im Dezember 2024 vom Rat der Stadt Gelsenkirchen beschlossen. Sie wurden so kalkuliert, dass die Grundsteuerreform in Gelsenkirchen entsprechen der Hebesatzempfehlung des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW aufkommensneutral durchgeführt wird. Die städtischen Erträge aus der Grundsteuer bleiben somit im Vergleich zum Vorjahr insgesamt unverändert. Trotz der grundsätzlich aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform kann es bezogen auf das einzelne Objekt zu Belastungs-veränderungen kommen. Diese ergeben sich aus den neuen Grundsteuermessbeträgen und Hebesätzen. Die neuen Hebesätze betragen für:
• Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 498 v. H.
• Wohngrundstücke 696 v. H.
• Unbebaute und Nichtwohngrundstücke 1.397 v. H.
Rund 70.000 Bescheide verschickt die Stadt. Die Zahl der Grundstücke für die Grundbesitzabgaben erhoben werden liegt bei etwa 60.000. Das voraussichtliche Aufkommen der Grundsteuer liegt für das Jahr 2025 bei rund 49,5 Millionen Euro.
Mit den Bescheiden werden in der Regel neben der Grundsteuer auch die Gebühren für Müllabfuhr (Restmüll und Bioabfall), Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie für Straßenreinigung und Winterdienst festgesetzt.
Die Grundsteuer fließt in den Haushalt der Stadt. Mit den erhobenen Gebühren werden die jeweiligen Kosten wie etwa für die Müllabfuhr oder Straßenreinigung auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umgelegt. Grundlage sind das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die vom Rat der Stadt erlassenen Gebührensatzungen.
Auf Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst entfallen 14,7 Millionen Euro, auf die Abfallentsorgung 40 Millionen Euro und auf die Grundstücksentwässerung rund 73 Millionen Euro.
Aufgrund der Menge der zu verarbeitenden Daten konnten Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen nur berücksichtigt werden, wenn sie der Stadt bis Anfang Dezember 2024 bekannt geworden sind. Änderungen, die ab diesem Zeitpunkt eingetreten und der Stadt bekannt sind (z. B. geänderte Müllbehältergrößen), werden mit den ersten Änderungsbescheiden ab Ende Januar rückwirkend berücksichtigt.
Sollte der Grundbesitzabgabenbescheid fehlerhaft sein (z. B. falsche Berechnungsgrundlagen), kann formlos Korrektur beantragt werden, im Idealfall schriftlich oder elektronisch (grundbesitzabgaben@gelsenkirchen.de). Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Bescheiden sind im Internet unter dem Link http://www.gelsenkirchen.de/grundbesitzabgaben zusammengestellt.