28. Februar 2025, 13:08 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Ob für das Alter oder einen medizinischen Notfall – Vorsorge für eventuell erforderliche medizinische Entscheidungen zu treffen, ist wichtig. Wer darf von Ärzten welche Gesundheitsinformationen erhalten, wer darf worüber entscheiden, wenn man selbst dazu nicht in der Lage ist – dies und vieles mehr regeln Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Ehegattennotvertretungsrecht.
Doch worin ist was geregelt und in welchen Fällen greifen sie? Ein Vortrag der VHS Gelsenkirchen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde der Stadt Gelsenkirchen am Mittwoch, 5. März 2025 um 16 Uhr führt in die Thematik ein und erläutert die unterschiedlichen Regelungen. Der Vortrag ist entgeltfrei und findet im Bildungszentrum, Ebertstraße 19, 45879 Gelsenkirchen, statt. Eine vorherige Anmeldung auf www.vhs-gelsenkirchen.de (Kursnummer 251 7580) ist erforderlich.