22. April 2025, 10:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Im Zeitraum vom 12. März 2025 bis 14. April 2025 wurden dem Referat 30 - Recht (Fundbüro) zahlreiche Fundsachen übergeben oder gemeldet. Zu den gefundenen Gegenständen zählen unter anderem Schülerausweise, Geldbörsen, Beutel, Gesundheitskarten, Personalausweise, ausländische Dokumente, Rucksäcke, Fahrräder und E-Scooter.
Die Eigentümer dieser Gegenstände haben die Möglichkeit, ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend zu machen. Die Rechte des Verlierers erlöschen nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes.
Die Fundbüros befinden sich an folgenden Standorten:
- Fundbüro im BÜRGERcenter im Rathaus Buer
- Fundbüro im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst
- Fundbüro im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus
- Fundbüro im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262
Für eine Vorsprache in den BÜRGERcentern ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine können bequem online unter www.gelsenkirchen.de/buergerservice, persönlich vor Ort in einem der Bürgercenter oder telefonisch unter 0209/169-2100 gebucht werden.
Zusätzlich sind die Fundsachen im Internet unter www.gelsenkirchen.de/fundsachen veröffentlicht. Alle Bürgerinnen und Bürger sind gebeten, die ihre verlorenen Gegenstände wiedererlangen möchten, sich zeitnah mit den Fundbüros in Verbindung zu setzen.