Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen, sowie privaten Auftraggebern, dass keine steuerlichen Rückstände bei der Stadt Gelsenkirchen bestehen. Falls Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (z.B. für gaststättenrechtliche Erlaubnisse, Taxikonzessionen, oder die Erteilung öffentlicher Aufträge, etc.) benötigen, können Sie einfach das folgende Formular ausfüllen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Antrag persönlich vor Ort zu stellen. Alle Informationen dazu finden Sie im Bürgerservice.
Das Online-Formular ist in mehrere Schritte unterteilt. Bewegen Sie sich bitte mit den einzelnen Reitern oben im Formular von Schritt zu Schritt. Die mit einem * gekennzeichneten Pflichtfelder müssen Sie ausfüllen.
Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Daher werden Ihre Daten verschlüsselt (SSL-Verfahren), bevor sie an unseren Server übermittelt werden.
Eingegangene Anträge werden erst bearbeitet, wenn der Eingang der Gebühr festgestellt ist und die Prüfung Ihrer Rückstände abgeschlossen ist. Wir übersenden Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann umgehend per Post zu Ihrer hinterlegten Anschrift. Bitte beachten Sie, dass der Postweg einige Tage in Anspruch nehmen kann. Alle Informationen zu den Gebühren und weiteren Voraussetzungen finden Sie im Bürgerservice.