19. Februar 2016, 10:31 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Alljährlich, immer im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September, gilt ein besonderer Schutz von Brut-, Nist- und Zufluchtsstätten wild lebender Tiere. Dann ist es verboten Bäume, die außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Denn insbesondere für die heimischen Vögel sind die genannten Vegetationsbestände in der jetzt beginnenden Brutzeit von besonderer Bedeutung.
Unter das Verbot fallen nicht die üblichen Form- und Pflegeschnitte von Hecken, doch sollten auch diese Maßnahmen schonend vorgenommen werden, damit das Brutgeschäft der Tiere dadurch nicht beeinträchtigt wird. Es ist daher ratsam, vor Beginn der Schnittarbeiten die Vegetationsbestände auf Nist- und Brutstätten zu überprüfen.
Weitergehende Informationen können bei der Unteren Landschaftsbehörde (Tel.: 1 69-42 67 und 1 69-44 05) der Stadt Gelsenkirchen eingeholt werden.