08. März 2016, 11:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Fahrbahn der Cäcilienstraße - sowie der südliche Gehweg mit seiner Bordsteinanlage im Bereich von Hausnummer 73a bis Kriemhildstraße sind derart zerstört, dass eine grundlegende Erneuerung erforderlich ist.
Die AfD Gelsenkirchen ist gezielt mit einer Falschinformation in Form eines Handzettels an Bürgerinnen und Bürger im Bereich Cäcilienstraße herangetreten: Darin heißt es: „Bei den Kosten trifft es Hausbesitzer und Mieter in gleichen Maße, da die Vermieter diese Kosten auf die Miete/Mietnebenkosten umlegen werden.“
Diese Information ist falsch. Straßenausbaubeiträge dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden
Welche Kosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden dürfen, ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Nach § 2 Nr. 1 BetrKV dürfen nur laufende öffentliche Lasten des Grundstücks als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies sind zum Beispiel die Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren, die regelmäßig anfallen. Im Gegensatz zu den laufenden Zahlungen sind Straßenbaubeiträge als Aufwandsersatz für eine konkrete Leistung der Gemeinde nur einmalig zu zahlen und daher nicht auf die Mieter umlagefähig.
Nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW und Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Gelsenkirchen müssen Straßenausbaubeiträge von den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigen erhoben werden. Es besteht eine Beitragserhebungsverpflichtung der Gemeinde.