11. Oktober 2016, 15:35 Uhr | Sparkasse Gelsenkirchen
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Heute schon an morgen denken – das ist das Motto für eine Vortragsreihe in der Sparkasse rund um den Weltspartag. Dabei geht es um den Elternunterhalt, die Nachlassregelung sowie die Patientenverfügungen und Vollmachten. Wie man rechtzeitig Vorsorge trifft, erläutern die Juristin Ingeborg Heinze und Rechtsanwältin Delia Jurgeleit auf einer "Tour" durch verschiedene Sparkassen-Geschäftsstellen.
Wenn die Eltern ins Heim müssen, wird´s teuer. Reichen ihre Rente, Pflegeversicherung und Vermögen nicht aus, dann sind die Kinder dran. Wenn sie die Heimkosten nicht freiwillig übernehmen, tritt der Sozialhilfeträger in Vorleistung. In welcher Höhe er die Kosten von den Kindern zurückfordert, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen und die tatsächliche Praxis verschafft Klarheit bezüglich des Elternunterhalts.
Viele Menschen haben schon oft über ein Testament nachgedacht oder haben das Formular für eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sogar schon in der Schublade.
Aber dann gerät das Thema doch wieder in Vergessenheit. Das kann Folgen haben.
Ohne Testament sind Erbstreitigkeiten oft vorprogrammiert.
Genauso wichtig ist die Patientenverfügung. In ihr ist geregelt, was zu tun ist, wenn man im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen über seine Behandlung zu treffen. Unbedingt erforderlich sei auch die sogenannte Vorsorgevollmacht: Die strenge Bindung der Ärzte an die Schweigepflicht gilt zum Beispiel auch bei Eheleuten. Selbst bei jungen Erwachsenen erhalten die Eltern keine Auskunft, wenn nicht mit einer Vorsorgevollmacht entsprechende Regelungen getroffen worden sind. Dabei ist auch die Wortwahl entscheidend, denn die Formulierungen dürfen juristisch nicht anfechtbar sein.
Der Eintritt zu den Vorträgen ist frei. Die Plätze sind begrenzt – Anmeldung telefonisch erforderlich unter 161-2162.
Weitere Infos zu den Vorträgen:
„Elternunterhalt“
27.10.2016, 18:00 Uhr
Sparkassen-Hauptstelle, Eingang Gildenstraße, 5. OG
- Pflegekosten: Wer muss wie viel tragen?
- Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern?
- Die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit
- Wie Geschwister mithaften
- Welches Schonvermögen wird nicht angetastet?
- Besondere Regelungen bei Schenkungen, Wohnrecht, Versorgungszusagen
"Erben und Vererben – den Nachlass richtig regeln"
08.11.2016, 18:00 Uhr
Sparkassen-Geschäftsstelle Ückendorf, Ückendorfer Str. 115
- Gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Testament
- Der letzte Wille - Form, Inhalt, Wirkung
- Nicht vergessen - das Pflichtteilsrecht
"Auf Nummer sicher – Vollmachten und Verfügungen"
14.11.2016, 18:00 Uhr
Sparkassen-Geschäftsstelle Resse, Ewaldstr. 45
- Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
- Vorsorgeverfügung und Vollmachten
- Erstellung, Aufbewahrung, Widerruf