03. März 2017, 10:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Auf der Grundlage der im Jahre 2016 registrierten Kauffälle hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung am 15. Februar 2017 die Zonalen Bodenrichtwerte und die Übersicht über die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Gelsenkirchen zum Stichtag 1. Januar 2017 ermittelt und beschlossen.
In dieser Sitzung wurden auch die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten, die mit den Bodenrichtwerten und der Bodenrichtwertübersicht im Grundstücksmarktbericht 2017 veröffentlicht werden, vom Gutachterausschuss beschlossen.
Von allen Kaufverträgen über Immobilien in der Stadt Gelsenkirchen erhält der Gutachterausschuss gemäß dem Baugesetzbuch eine Kopie. Diese Verträge bilden die Grundlage für die Kaufpreisauswertungen des Gutachterausschusses im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Die vorstehenden Details können im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW unter www.boris.nrw.de eingesehen werden, in dem der Grundstücksmarktbericht und die Bodenrichtwerte zur Einsicht und zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen.
Zudem werden mündliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten und dem Grundstücksmarktbericht auch von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusse (Rathaus Buer, Zimmer 22) kostenlos erteilt.