28. Februar 2018, 11:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Als Reaktion auf steigenden Fallzahlen und zunehmende Kundenkontakte hat die Abteilung 30/3-Bußgeldstelle des Referates 30-Recht und Ordnung ihre Öffnungszeiten angepasst.
Um durchgehende Arbeitsphasen zu ermöglichen, wird die Bußgeldstelle abweichend von der bisherigen Öffnungszeit ab Donnerstag, 1. März 2018, mittwochs von 12 bis 15.30 Uhr für den Kundenverkehr öffnen und dafür montags um 12.30 Uhr für den Kundenverkehr schließen.
Somit öffnet die Bußgeldstelle ab Donnerstag wie folgt:
- Montag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- Dienstag 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Mittwoch 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr
- Donnerstag 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
- Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr