02. März 2018, 12:14 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Oberbürgermeister Frank Baranowski hat heute mit Vertretern aus einem repräsentativen Kreis von Unterstützern den unter Federführung der AG Wohlfahrt modifizierten Gelsenkirchener Appell unterzeichnet. Der Oberbürgermeister dankte besonders Pfarrer Ernst Udo Metz, der die Überarbeitung maßgeblich vorangetrieben und den Appell an Bund und Land NRW markant auf den Punkt gebracht hat. Die Unterzeichner richten an den Bund und das Land NRW den Appell, einen sozial ausgerichteten Arbeitsmarkt für dauerhaft nicht vermittelbare Arbeitslose zusammen mit den örtlichen Akteuren in Gelsenkirchen aufzubauen.
Frank Baranowski hob dabei noch einmal die immer noch gültige Ausrichtung des Gelsenkirchener Appells hervor: „Wir wollen Menschen, die keine Chance auf eine Rückkehr in ein reguläres Arbeitsverhältnis haben, eine sinnvolle Beschäftigung mit auskömmlicher Bezahlung geben. Damit fördern wir soziale Teilhabe und geben den Menschen ihr Selbstwertgefühl zurück.“
Auch wenn einige Aspekte des Gelsenkirchener Appells, nicht zuletzt durch das beständige und nicht nachlassende Einbringen der Gelsenkirchener Ideen in die Diskussion, in den Koalitionsvertrag Einfluss gefunden haben, muss die Zielrichtung einer sinnvollen Beschäftigung weiter verfolgt werden. Der modifizierte Gelsenkirchener Appell weißt da genau in die richtige Richtung. Durch die beteiligten Sozialpartner wird sichergestellt, dass öffentlich geförderte Beschäftigung zusätzlich und im öffentlichen Interesse ist und nur denen zugänglich gemacht wird, die auf sie angewiesen sind.
Zur Erinnerung: Bevor die jetzige Landesregierung die Förderrichtlinien änderte, standen in Gelsenkirchen durch den „Sozialen Arbeitsmarkt“ in 2017 schon für etwa 200 Langzeitarbeitslose gemeinnützige und zusätzliche Tätigkeiten im Rahmen eines Normalarbeitsverhältnisses bereit. Diese sozialversicherungspflichtig und tariflich oder ortsüblich vergüteten Beschäftigungsverhältnisse sollten auch künftig als sinnstiftende Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Insgesamt fordert die AG Wohlfahrt die Schaffung von mindestens 1.000 zusätzlichen, dauerhaften und sozial ausgerichteten Arbeitsplätzen in Abhängigkeit von Förderbedingungen des Bundes und des Landes NRW mit einer Laufzeit wenn nötig bis zum Eintritt in das Rentenalter.