05. April 2018, 16:15 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute (am 5. April 2018) durch einstweilige Anordnung festgestellt, dass die Geschäfte in der Gelsenkirchener-Altstadt am kommenden Sonntag nicht geöffnet werden dürfen. Die Stadtverwaltung hat die City Initiative Gelsenkirchen als Veranstalter unverzüglich informiert.
Die Stadt Gelsenkirchen wird beim Oberverwaltungsgericht Münster Rechtsmittel einlegen und hofft, dass bis spätestens Samstagmorgen eine endgültige Entscheidung vorliegt. Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass die vom Rat der Stadt Gelsenkirchen beschlossene ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen rechtmäßig ist. Entsprechende Begründungen werden dem zuständigen Gericht zugestellt.
Die Veranstalter haben sich dazu entschlossen, den Blumen- und Gartenmarkt mit über 80 Ausstellern dennoch am Sonntag stattfinden zu lassen.